Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 012/20  

 
 
Betreff: Städtischer Zuschuss zum Elternbeitrag für die Benutzung der Kindertagesstätten in Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/4 Soziale Einrichtungen Bearbeiter/-in: Standau, Katrin
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
27.01.2020 
7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden geändert beschlossen  (006/20S)

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 15,00 €/Monat zum jeweils zu entrichtenden Elternbeitrag bis zum Wirksamwerden der Elternbeitragsfreiheit für die Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Schmalkalden haben (mit Ausnahme der Kinder der Kita Stiller Zwerge) sowie für alle Kinder, die im teilstationären Bereich der Kita Aue-Knirpse, Auer Str. 34, aufgenommen sind.

 

  1. Im Zusammenhang mit der unter Punkt 1. genannten Gewährung sind die Kinder, die in der Kindertagesstätte „Stiller Zwerge“ aufgenommen sind, aufgrund der Regelung im Eingliederungsvertrag § 9 Absatz 2 vom 27.02.2017 davon ausgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte durch den Stadtrat zum 01.01.2016 um 50 €/Monat. Zeitgleich wurde für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Schmalkalden und für die Förderkinder in der Kita Aue Knirpse ein städtischer Zuschuss zum Elternbeitrag in Höhe von 30 €/Monat eingeführt. Diese Anpassung/Erhöhung wurde allerdings aufgrund politischen Willens auf 3 Jahre (2016-2018) aufgeteilt, so dass tatsächlich beginnend 2016 nur um 30 €/Monat und fortfolgend je Jahr um 10 €/Monat erhöht wurde.

 

Im Rahmen einer Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof im Jahr 2018 wurde diese Aufteilung der Gebührenerhöhung auf 3 Jahre aufgrund von Einnahmeverlusten kritisiert und bemängelt. Darüber hinaus wurde von gleicher Behörde empfohlen, die Kita-Gebühren der Stadt Schmalkalden an das durchschnittliche Kostenerstattungsniveau des Landes Thüringen anzupassen.

 

Nicht zuletzt sieht auch die Verwaltung aufgrund jährlich steigender Kosten sowohl im Personal- als auch im Sachkostenbereich und damit stets steigender Erhöhung des Zuschussbedarfes durch die Kommune Handlungsbedarf für eine Anpassung der Kita-Gebühren.

 

Die Berechnung der Ausgaben/Mehrausgaben basieren auf den anwesenden Kindern im Alter von 1-4 Jahren im Monat September 2019 von allen Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden (Kommunale und freie Kitas).

 

Im Ergebnis soll mit vorliegender Beschlussvorlage der bisherige städtische Zuschuss zum Elternbeitrag für alle Kinder in allen Altersgruppen von 30 €/Monat auf die Kinder in der Altersgruppe der 1-4 jährigen auf 15 €/ Monat reduziert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahmen:

       in Höhe von:

       HHSt:

 

 

Ausgaben:

       Zuschüsse bei städtischen Kitas: 44.460 €

       je Haushaltsjahr

 

        Mehrausgaben:

        Zuschüsse an freie Träger: 20.520 €

        je Haushaltsjahr

 

 

siehe Begründung

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   29.01.2020 08:07:32   Heidrun Schrader