Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 083/26  

 
 
Betreff: Formwechsel Regionalverbund Thüringer Wald (RVTW e. V.) in die Thüringer Wald Tourismus GmbH (TWTG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/6 Tourismus Bearbeiter/-in: Hanf, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus Vorberatung
25.08.2026    Sitzung des Ausschusses für Kultur, Stadtmarketing und Tourismus      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.09.2026 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
28.09.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
48576 - GesellsV TWTG OHNE Hinweise_Änderungen zur Fassung AS v. 20260707
48581 - ENTW_GesellsVbg._TWTG_Arbeitsstand 2026_07_09_CLEAN VERSION
48583 - ENTW Anlage_FINANZORDNUNG_TWTG_Arbeitsstand 2026_07_09

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Schmalkalden beteiligt sich als Gesellschafter an der Thüringer Wald Tourismus GmbH (TWTG), in die der Regionalverbund Thüringer Wald e. V. (RVTW) im Wege des Formwechsels nach dem Umwandlungsrecht überführt wird.
  2. Der Stadtrat stimmt dem Gesellschaftsvertrag (GesellV), der Gesellschaftervereinbarung (Gesellvbg) und der Finanzordnung in der als Anlage beigefügten Fassung zu. Der Bürgermeister, Herr Thomas Kaminski, wird ermächtigt, redaktionellen oder behördlich veranlassten Änderungen zuzustimmen, sofern Zweck, Struktur, Haftungsbegrenzung und Finanzierungslogik unberührt bleiben.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Beteiligung und zum Formwechsel erforderlichen Erklärungen abzugeben/entgegenzunehmen, die notarielle Abwicklung sowie Register- und Rechtsaufsichtsverfahren zu veranlassen und die Vertragswerke zu unterzeichnen.
  4. Die Stadt Schmalkalden übernimmt einen Geschäftsanteil am Stammkapital der TWTG in Höhe von 500 €.

 

 


Begründung:

 

1. Sach- und Rechtslage

Der Regionalverbund Thüringer Wald e.V. wird in eine neue Rechtsform überführt, um den Tourismus in der Region zu professionalisieren und die Marktbearbeitung effizienter zu gestalten. Kern der Umstrukturierung ist die Umwandlung des bisherigen Vereins in die Thüringer Wald Tourismus GmbH (TWTG) mit Sitz in Suhl. Dieser Schritt soll die bewährte Zusammenarbeit der regionalen Akteure auf einer neuen, schlagkräftigeren Basis fortführen.

 

Der Formwechsel des RVTW in die TWTG erfolgt nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG), ohne Bruch der Rechtsträgerschaft („Wechsel des Rechtskleids“). Verträge, Rechte und Pflichten bestehen fort. Die TWTG ist als öffentlich-öffentliche, inhouse-fähige Gesellschaft konzipiert (§ 3 GesellV; § 3 GesellVbg, Präambel). Die Gesellschafter bleiben ausschließlich öffentliche Auftraggeber.

 

Die finanzielle Steuerung erfolgt über jährliche Wirtschafts- und Finanzpläne (§ 22 GesellV; §§ 16 ff. GesellVbg). Wird bis zum 30.09. kein Einvernehmen erzielt, gelten die Beiträge des Vorjahres fort (§ 17 GesellVbg). Für wirtschaftliche Tätigkeiten wird eine Trennungsrechnung geführt (§ 21 GesellVbg).

 

2. Finanzielle Auswirkungen

Einmalig ist die Bereitstellung der Stammeinlage in Höhe von 500 € erforderlich (§ 4 GesellV). Die jährlichen Zuschüsse der Gemeinde ergeben sich aus dem jeweils beschlossenen Wirtschafts- und Finanzplan; die Fortgeltungsregel (bis 30.09. kein Einvernehmen → Vorjahresbeiträge) sichert Planbarkeit (§ 17 Gesellvbg).

Fremdlasten aus Sonderwünschen anderer Träger sind ausgeschlossen: Einzel-/Sonderprojekte werden auf Vollkostenbasis abgerechnet; Mehr-/Minderaufwände trägt der jeweilige Auftraggeber (§ 20 Gesellvbg).

 

3. Risiken & Absicherung

Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen der TWTG beschränkt; die Gesellschafter haften nicht persönlich. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen; eine Verlustübernahme in unbestimmter/unangemessener Höhe findet nicht statt (§ 21 GesellV). Governance, Prüfungs- und Informationsrechte (u. a. Land/Ministerium, Thüringer Rechnungshof, kommunale Rechnungsprüfungsämter; §§ 25 bis 26 GesellV) sowie Zustimmungsrechte des Aufsichtsrats/Gesellschafterversammlung sichern Transparenz und Entscheidungsfähigkeit.

 

4. Auswirkungen auf Organisation & Steuerung

Die Inhouse-Ausrichtung stellt sicher, dass die TWTG überwiegend für die öffentlichen Gesellschafter tätig ist; marktliche Leistungen erfolgen getrennt und beihilfekonform (Trennungsrechnung, § 21 GesellVbg). Die klare Trennung von Grundauftrag und Marktleistungen schafft Rechtssicherheit, erlaubt Eigeneinnahmen und entlastet langfristig die öffentlichen Zuschüsse.


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

 

       in Höhe von:

 

       HHSt:

Ausgabe: Anteil am Stammkapital

 

       in Höhe von: 500,00 EUR einmalig

 

       HHSt: 7900.9360

siehe Begründung

 

Unter dem Vorbehalt, dass die auf der Haushaltsstelle 7900.9360 dementsprechend erforderlichen finanziellen Mittel von einer anderen Haushaltsstelle des Vermögenshaushaltes im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Verfügung gestellt werden.

 

Schmalkalden, den 17.08.2026

 

gez. Werner

Kämmerer

 

mmerer

 


 

Anlagen

 

Anlagen

  • Gesellschaftsvertrag TWTG, Entwurf vom 9. Juli 2026
  • Gesellschaftervereinbarung TWTG, Entwurf vom 9. Juli 2026
  • Finanzordnung TWTG, Arbeitsstand vom 06.07.2026

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 48576 - GesellsV TWTG OHNE Hinweise_Änderungen zur Fassung AS v. 20260707 (400 KB)    
Anlage 2 2 48581 - ENTW_GesellsVbg._TWTG_Arbeitsstand 2026_07_09_CLEAN VERSION (373 KB)    
Anlage 3 3 48583 - ENTW Anlage_FINANZORDNUNG_TWTG_Arbeitsstand 2026_07_09 (239 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   17.08.2026 16:25:53   Volkmar Werner