Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
1. Sach- und Rechtslage Der Regionalverbund Thüringer Wald e.V. wird in eine neue Rechtsform überführt, um den Tourismus in der Region zu professionalisieren und die Marktbearbeitung effizienter zu gestalten. Kern der Umstrukturierung ist die Umwandlung des bisherigen Vereins in die Thüringer Wald Tourismus GmbH (TWTG) mit Sitz in Suhl. Dieser Schritt soll die bewährte Zusammenarbeit der regionalen Akteure auf einer neuen, schlagkräftigeren Basis fortführen.
Der Formwechsel des RVTW in die TWTG erfolgt nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG), ohne Bruch der Rechtsträgerschaft („Wechsel des Rechtskleids“). Verträge, Rechte und Pflichten bestehen fort. Die TWTG ist als öffentlich-öffentliche, inhouse-fähige Gesellschaft konzipiert (§ 3 GesellV; § 3 GesellVbg, Präambel). Die Gesellschafter bleiben ausschließlich öffentliche Auftraggeber.
Die finanzielle Steuerung erfolgt über jährliche Wirtschafts- und Finanzpläne (§ 22 GesellV; §§ 16 ff. GesellVbg). Wird bis zum 30.09. kein Einvernehmen erzielt, gelten die Beiträge des Vorjahres fort (§ 17 GesellVbg). Für wirtschaftliche Tätigkeiten wird eine Trennungsrechnung geführt (§ 21 GesellVbg).
2. Finanzielle Auswirkungen Einmalig ist die Bereitstellung der Stammeinlage in Höhe von 500 € erforderlich (§ 4 GesellV). Die jährlichen Zuschüsse der Gemeinde ergeben sich aus dem jeweils beschlossenen Wirtschafts- und Finanzplan; die Fortgeltungsregel (bis 30.09. kein Einvernehmen → Vorjahresbeiträge) sichert Planbarkeit (§ 17 Gesellvbg). Fremdlasten aus Sonderwünschen anderer Träger sind ausgeschlossen: Einzel-/Sonderprojekte werden auf Vollkostenbasis abgerechnet; Mehr-/Minderaufwände trägt der jeweilige Auftraggeber (§ 20 Gesellvbg).
3. Risiken & Absicherung Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen der TWTG beschränkt; die Gesellschafter haften nicht persönlich. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen; eine Verlustübernahme in unbestimmter/unangemessener Höhe findet nicht statt (§ 21 GesellV). Governance, Prüfungs- und Informationsrechte (u. a. Land/Ministerium, Thüringer Rechnungshof, kommunale Rechnungsprüfungsämter; §§ 25 bis 26 GesellV) sowie Zustimmungsrechte des Aufsichtsrats/Gesellschafterversammlung sichern Transparenz und Entscheidungsfähigkeit.
4. Auswirkungen auf Organisation & Steuerung Die Inhouse-Ausrichtung stellt sicher, dass die TWTG überwiegend für die öffentlichen Gesellschafter tätig ist; marktliche Leistungen erfolgen getrennt und beihilfekonform (Trennungsrechnung, § 21 GesellVbg). Die klare Trennung von Grundauftrag und Marktleistungen schafft Rechtssicherheit, erlaubt Eigeneinnahmen und entlastet langfristig die öffentlichen Zuschüsse.
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