Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 063/26  

 
 
Betreff: Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen
hier: Beschluss über die Zusammenarbeit und den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.06.2026 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
22.06.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
2026-05-20_Öff-Rl-Vertrag_ENTWURF
2026-06-16_Satzung-Planungsverband_ENTWURF
2026-05-20_Übersicht-Organisationsstruktur

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.    Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und der Gemeinde Schwallungen über die Gründung des Planungsverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“ wird bestätigt.
  2.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, den durch die Rechtsanwältin Frau Dr. Pommer (Redeker Sellner Dahs) vorgelegten Vertrag vom 20.05.2026 für die Stadt Schmalkalden zu unterzeichnen.

 

 


Begründung:

 

Mit dem zwischen der Stadt Schmalkalden und der Gemeinde Schwallungen zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag wird der Zusammenschluss zu einem freiwilligen Planungsverband vereinbart. Dessen Aufgabe ist die gemeinsame zusammengefasste Bauleitplanung für den gemarkungsübergreifenden Geltungsbereich des Bebauungsplans (räumlicher Wirkungsbereich des Planungsverbandes). Die für den Zusammenschluss geltenden Regelungen sind in dem Entwurf der Verbandssatzung enthalten, der dem öffentlich-rechtlichen Vertrag beizufügen ist.

 

In Bezug auf die Absicherung des bestehenden förderrechtlichen Verhältnisses zur Finanzierung der Erschließung des Plangebiets sollte die Aufgabe der Erschließung von Stadt Schmalkalden und Gemeinde Schwallungen zunächst auf den Planungsverband übergeleitet werden. Dieser überträgt dann durch den Erschließungsvertrag die Erschließung auf die Stadt Schmalkalden. Damit kann erstmals die (fördertechnisch dem Grunde nach

erforderliche) Zuständigkeit der Stadt Schmalkalden für die Erschließung des gesamten Plangebiets begründet werden.

 

Organisationsstruktur:

Die Organisationsstruktur, die sich aus dem Zusammenspiel der beiden vorbenannten Dokumente für die Kommunen und den Planungsverband ergibt, sind in der als Anlage beigefügten graphischen Darstellung zusammengefasst. Sichtbar ist, dass die Interkommunalität der Zusammenarbeit in Bezug auf den Bebauungsplan zum „Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden-Schwallungen“ durch eine umfassende Bündelung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben auf den Planungsverband gewährleistet wird. Der Planungsverband wird dann einzelne Aufgaben an Dritte delegieren, z. B. die verkehrstechnische Erschließung an die Stadt Schmalkalden als Erschließungsträger (und Fördermittelempfänger).

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 

 

 


 

Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2026-05-20_Öff-Rl-Vertrag_ENTWURF (165 KB)    
Anlage 2 2 2026-06-16_Satzung-Planungsverband_ENTWURF (264 KB)    
Anlage 3 3 2026-05-20_Übersicht-Organisationsstruktur (40 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   16.06.2026 14:30:52   Emily Bätz