Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Mit dem zwischen der Stadt Schmalkalden und der Gemeinde Schwallungen zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag wird der Zusammenschluss zu einem freiwilligen Planungsverband vereinbart. Dessen Aufgabe ist die gemeinsame zusammengefasste Bauleitplanung für den gemarkungsübergreifenden Geltungsbereich des Bebauungsplans (räumlicher Wirkungsbereich des Planungsverbandes). Die für den Zusammenschluss geltenden Regelungen sind in dem Entwurf der Verbandssatzung enthalten, der dem öffentlich-rechtlichen Vertrag beizufügen ist.
In Bezug auf die Absicherung des bestehenden förderrechtlichen Verhältnisses zur Finanzierung der Erschließung des Plangebiets sollte die Aufgabe der Erschließung von Stadt Schmalkalden und Gemeinde Schwallungen zunächst auf den Planungsverband übergeleitet werden. Dieser überträgt dann durch den Erschließungsvertrag die Erschließung auf die Stadt Schmalkalden. Damit kann erstmals die (fördertechnisch dem Grunde nach erforderliche) Zuständigkeit der Stadt Schmalkalden für die Erschließung des gesamten Plangebiets begründet werden.
Organisationsstruktur: Die Organisationsstruktur, die sich aus dem Zusammenspiel der beiden vorbenannten Dokumente für die Kommunen und den Planungsverband ergibt, sind in der als Anlage beigefügten graphischen Darstellung zusammengefasst. Sichtbar ist, dass die Interkommunalität der Zusammenarbeit in Bezug auf den Bebauungsplan zum „Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden-Schwallungen“ durch eine umfassende Bündelung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben auf den Planungsverband gewährleistet wird. Der Planungsverband wird dann einzelne Aufgaben an Dritte delegieren, z. B. die verkehrstechnische Erschließung an die Stadt Schmalkalden als Erschließungsträger (und Fördermittelempfänger).
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