Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden, Herr Thomas Kaminski, wird gemäß § 22 Abs. 2 d der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalden vom 24. Juni 2024 ermächtigt und beauftragt, beim aktuell laufenden Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie den Zuschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen. Begründung:
Die aktuellen Stromlieferverträge für Allgemeinbeleuchtung sowie Straßenbeleuchtung/Nachtstrom mit der TEAG Thüringer Energie AG vom 26.09.2025/ 23.10.2025 laufen zum 31.12.2026 aus. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Vergaberecht wurde das Sachgebiet Hochbau- und Gebäudemanagement in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Zentrale Vergabe beauftragt, die Ausschreibungsverfahren zur Lieferung von elektrischer Energie für die der Stadt Schmalkalden für das Jahr 2027 nach UVgO wie folgt durchzuführen: Allgemeinbeleuchtung (Preisgruppe 1): 115 Allgemeinstromabnahmestellen, 5 Leistungszähler Das ausgeschriebene Volumen beläuft sich auf ca. 705.200 kWh. Straßenbeleuchtung/Nachtstrom (Preisgruppe 2): 83 Abnahmestellen Das ausgeschriebene Volumen beläuft sich auf ca. 796.000 kWh.
Die vereinbarte Jahresstrommenge kann aufgrund der Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie um bis zu 20 % vom ursprünglich festgelegten Jahresvolumen abweichen.
Die Bieter können alternativ eine Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) oder eine Lieferung von Strom aus einem konventionellen Energiemix (Graustrom) anbieten. Sofern eine Lieferung von Grünstrom angeboten wird, muss der gelieferte Strom während des gesamten Lieferzeitraums bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Bei einer Lieferung von Graustrom werden keine besonderen Anforderungen an die Herkunft des Stroms gestellt. Zur Beachtung des Umweltnutzens wird der Zuschlag auf das günstigste Angebot für die Lieferung von Grünstrom erteilt, sofern die Preisdifferenz gegenüber dem günstigsten Angebot für eine Lieferung von Graustrom einen Differenzbetrag von 0,50 ct/kWh nicht überschreitet. Die Stromausschreibung erfolgt im beschränkten Verfahren nach UVgO. Entsprechend der vorgegebenen Terminkette endet die Zuschlagsfrist am 15.07.2026. Da die nächste Stadtratssitzung erst am 28.09.2026 stattfindet, wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen und zu beauftragen, den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.
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