Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 054/26  

 
 
Betreff: Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie für das Jahr 2027 - Hier: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/2 Hochbau und Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Hahn, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
20.05.2026    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.06.2026 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
22.06.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden, Herr Thomas Kaminski, wird gemäß § 22 Abs. 2 d der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalden vom 24. Juni 2024 ermächtigt und beauftragt, beim aktuell laufenden Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von elektrischer Energie den Zuschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen.  


Begründung:

 

Die aktuellen Stromlieferverträge für Allgemeinbeleuchtung sowie Straßenbeleuchtung/Nachtstrom mit der TEAG Thüringer Energie AG vom 26.09.2025/ 23.10.2025 laufen zum 31.12.2026 aus.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Vergaberecht wurde das Sachgebiet Hochbau- und Gebäudemanagement in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Zentrale Vergabe beauftragt, die Ausschreibungsverfahren zur Lieferung von elektrischer Energie für die der Stadt Schmalkalden für das Jahr 2027 nach UVgO wie folgt durchzuführen:

Allgemeinbeleuchtung (Preisgruppe 1):

115 Allgemeinstromabnahmestellen, 5 Leistungszähler

Das ausgeschriebene Volumen beläuft sich auf ca. 705.200 kWh.

Straßenbeleuchtung/Nachtstrom (Preisgruppe 2):

83 Abnahmestellen

Das ausgeschriebene Volumen beläuft sich auf ca. 796.000 kWh.

 

Die vereinbarte Jahresstrommenge kann aufgrund der Nutzung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie um bis zu 20 % vom ursprünglich festgelegten Jahresvolumen abweichen.

 

Die Bieter können alternativ eine Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) oder eine Lieferung von Strom aus einem konventionellen Energiemix (Graustrom) anbieten.  Sofern eine Lieferung von Grünstrom angeboten wird, muss der gelieferte Strom während des gesamten Lieferzeitraums bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Bei einer Lieferung von Graustrom werden keine besonderen Anforderungen an die Herkunft des Stroms gestellt.  

Zur Beachtung des Umweltnutzens wird der Zuschlag auf das günstigste Angebot für die Lieferung von Grünstrom erteilt, sofern die Preisdifferenz gegenüber dem günstigsten Angebot für eine Lieferung von Graustrom einen Differenzbetrag von 0,50 ct/kWh nicht überschreitet.

Die Stromausschreibung erfolgt im beschränkten Verfahren nach UVgO.

Entsprechend der vorgegebenen Terminkette endet die Zuschlagsfrist am 15.07.2026. Da die nächste Stadtratssitzung erst am 28.09.2026 stattfindet, wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu ermächtigen und zu beauftragen, den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 

 

 


 

Anlagen

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   05.05.2026 15:11:54   Lothar Hilpert