Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 024/26  

 
 
Betreff: Wahl eines Stellvertreters für den gewählten Vertreter des Oberzentrums Südthüringen in der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BV 014/26
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Dehler, Michaela
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
23.03.2026 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden wählt den Bürgermeister der Stadt Oberhof, Daniel Fischer, zum Stellvertreter des gewählten Vertreters des Oberzentrums Südthüringen in der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen.

 


Begründung:

 

Durch die Thüringer Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms vom 05.08.2024, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringen Nr. 12 vom 30.08.2024, wurden die Städte Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof, Schleusingen, Meiningen und Schmalkalden als funktionsteiliges Oberzentrum festgelegt.

 

Der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Suhl, André Knapp, ist kraft seines Amtes (= geborenes Mitglied) Vertreter des Oberzentrums in der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) Südwest­thüringen. Nunmehr war sich auf einen zweiten – zu wählenden – Vertreter (= gekorenes Mitglied) zu einigen und diesen gemäß § 3 Abs. (2) der Satzung der RPG Südwestthüringen den Gemeinderäten zur Wahl vorzuschlagen. Nach aktueller Rechtsauffassung gehören die Bürgermeister vormaliger Mittelzentren, Torsten Widder (Zella-Mehlis), Fabian Giesder (Meiningen) und Thomas Kaminski (Schmalkalden), ebenfalls kraft ihres Amtes (= geborene Mitglieder) der Planungsversammlung der RPG Südwestthüringen an. Die Bürgermeister aller sechs am Oberzentrum Südthüringen beteiligten Städte teilen diese Rechtsauffassung und haben sich infolgedessen einvernehmlich auf den Bürgermeister der Stadt Schleusingen, Alexander Brodführer, als Wahlvorschlag geeinigt. Zur Stadtratssitzung vom 23.02.2026 führte Schmalkalden als erste der sechs Städte die Wahl durch, in deren Ergebnis Herr Brodführer entsprechend gewählt wurde. 

 

 

Die Satzung der RPG Südwestthüringen sieht in § 3 Abs. (1) vor, dass für gewählte Vertreter (= gekorene Mitglieder) zudem Stellvertreter zu wählen sind. Nach § 15 Abs. (3) Satz 5 des Thüringer Landesplanungs­gesetzes (ThürLPlG) ist die Vertretung der Mitglieder untereinander nicht zulässig. Die Bürgermeister der sechs am Oberzentrum Südthüringen beteiligten Städte haben sich daher einvernehmlich auf den Bürgermeister der Stadt Oberhof, Daniel Fischer, geeinigt und schlagen ihn dementsprechend den Gemeinderäten zur Wahl vor.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 


 

Anlagen

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   03.03.2026 13:26:22   Michaela Dehler