Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt - die Aussetzung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zu BV 026/20 für zunächst Sommersemester 2025 / Wintersemester 2025-2026 und Sommersemester 2026 - die Neukonzeption der Semestergebührenrückerstattung.
Begründung:
In der Eilentscheidung der BV 026/20 wurde jeder(m) an der Hochschule Schmalkalden eingeschriebenen Studentin und Studenten pro Semester eine Gewährung von 50,00 Euro zugesprochen. Die 50,00 Euro wurden jeweils nach Absolvieren des Semesters ausgezahlt. Der Anteil der Studentinnen und Studenten aus dem Ausland umfasst aktuell einen sehr hohen Prozentsatz an der Hochschule Schmalkalden. Die bestehenden melderechtlichen Bestimmungen fordern für diesen Personenkreis grundsätzlich eine Erstwohnsitznahme am Hochschulstandort. Es ist zu beachten, das seit 2020 die Zahl der eingeschriebenen Studentinnen und Studenten stetig gestiegen ist und somit der zum Beschlusszeitpunkt benannte jährliche Haushaltsrahmen von 50000,00 Euro bereits überschritten wurde.
Phase I: Die HH Stelle 7910.7180 ist im Haushalt 2025 mit 58000,00 Euro festgesetzt. Die Auszahlung des Wintersemesters 2024/2025 mit 50,00 Euro je Studentin und Student umfasste ein Auszahlungsumfang von 35400,00 Euro. Diese Auszahlung wurde abgeschlossen. Um im Rahmen der 58000,00 Euro zu bleiben, bedarf es einer Reaktion der oben genannten Eilentscheidung. Der aktuell bestehende Restbetrag umfasst 22600,00 Euro. Die Auszahlung des Sommersemester 2025 erfolgt nicht mehr, da der Betrag von 50,00 Euro je Student nicht mehr entrichtet werden kann. Der Restbetrag von 22600,00 Euro soll zur Haushaltskonsolidierung beitragen, da es eine freiwillige Leistung ist. Gespräche mit der Hochschule sind bereits erfolgt beziehungsweise sind im Gange.
Phase II: In Anbetracht der gesamten öffentlichen Haushaltslage wird eine Fortsetzung der Aussetzung für das Wintersemester 2025 / 2026 und das Sommersemester 2026 einschlägig. Hier entsteht ein Einsparpotential von 58000,00 Euro (in Annahme des Vergleichswertes von 2025) auf der HH Stelle 7910.7180 für dem Haushalt 2026. Gleichzeitig soll das Jahr 2026 genutzt werden, um über die Wirtschaftsförderung lokales und regionales Gewerbe und Interessenten für eine Beteiligung an einer Barwert- oder Sachwertkarte zu gewinnen. Parallel dazu besteht der Anspruch, die Hochschule unter dem Aspekt Leistungsförderung einzubinden und einen gegebenenfalls spezifischeren Zuschnitt der aktuellen „pauschalen“ Semestergebührenbeitragsrückerstattung zu entwickeln.
Phase III: Vorbereitung und Einbringen einer Beschlussvorlage über den Wirtschaftsförderausschuss in der 2. Jahreshälfte 2026 zur Planung der Haushaltsmittel auf der HH Stelle 7910.7180 für das Haushaltsjahr 2027 sowie fortfolgender Jahre.
Phase IV: Mit dem Haushaltsjahr 2027 und einem Beschluss aus Phase III sollen nachfolgende Ziele / Effekte erreicht werden beziehungsweise eintreten: - Umstellung des Verfahren einer Geldleistung zur einer Barwert- oder Sachwertkarte inklusive deren Einführung - Stärkung lokaler und regionaler Händler, Betriebe, etc. - Leistungsförderung von Beststudentinnen und Beststudenten - Erhöhung der Präsenz von Studentinnen und Studenten in der Stadt / Umgebung Schmalkalden.
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