Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 02.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:10
Raum: Rathaussaal
Ort:

 

  • Von Juli bis Anfang Dezember des vergangenen Jahres haben sich zahlreiche Mitglieder des Seniorenvereins Schmalkalden an der Sortierung der Büchersammlung von Peter Sodann beteiligt. Das ehemalige Stadtratsmitglied Herr Gerhard Hoffmann fragt im Namen des Seniorenvereins nach, wie die weitere Verfahrensweise geplant ist. Er teilt mit, dass ihm von den Mitgliedern der Gesellschaft Kulturerbe e. V. diesbezüglich ein Vorschlag vorliegt.

Der Bürgermeister teilt mit, dass bisher etwa 60.000 – 80.000 Bücher, die sich im Eigentum von Herrn Sodann befinden, sortiert wurden, die jetzt in einer Sporthalle lagern. Für die weitere Verfahrensweise stehen noch einige Fragen offen, die noch zu klären sind.

 

  • Herr Dipl.-Ing. Helfried Hartmann fragt nach, welche positiven und negativen Eigenschaften im Zusammenhang mit der gepulsten Strahlung verbunden sind.

Die Stadt befindet sich bei 5G in einer relativ frühen Phase und kann noch entsprechend agieren. Er schlägt vor, dass sich mit dem Thema der Bauausschuss wie auch der Wirtschaftsförderungsausschuss beschäftigen.

 

  • Herr Philipp Schwabe vom Bündnis für Demokratie und Toleranz möchte im Namen der Mitglieder folgende Fragen stellen:

 

Wie steht es mit den Menschen in Schmalkalden, die in Besitz von Schusswaffen sind?

Werden diese Personen und ihr psychischer Gesundheitsstand seitens der Behörden regelmäßig überprüft?

Wird überprüft, ob die Waffen im Zugriff Dritter absolut sicher aufbewahrt werden?

Wann fand die letzte Überprüfung statt?

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass für das Waffenrecht das Landratsamt – Untere Waffenbehörde - zuständig ist. Die Ordnungsamtsleiterin Frau Kirchner ergänzt, dass die Waffenbesitzer alle 3 oder 5 Jahre überprüft werden. Die Einwohnermeldeämter werden angeschrieben, ob Auffälligkeiten von Waffenbesitzern vorliegen. Die Einwohnermeldeämter bekommen die Information, wer Waffeninhaber ist. Hier kann nur Auskunft über Auffälligkeiten bzw. psychischen Zustand gegeben werden, wenn Kenntnisse von Polizei oder Verfassungsschutz vorliegen. Die Beurteilung an sich obliegt der Waffenbehörde.

Der Arzt hat Schweigepflicht.

Frau Dr. Simon weist darauf hin, dass es schon sinnvoll wäre, wenn Mitglieder im Schützenverein auffällig werden,  diese der Fachbehörde zu melden.

 Herr Trabert lädt Herrn Schwabe in den Schützenverein Mittelschmalkalden ein, damit er sich von den               Sicherheitsmaßnahmen überzeugen kann.