Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Wahl eines Vertreters des Oberzentrums Südthüringen in der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen  

 
 
Sondersitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 2 Beschluss:017/26S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.02.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:02 - 20:57   (öffentlich ab 18:00)
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 014/26 Wahl eines Vertreters des Oberzentrums Südthüringen in der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Dehler, Michaela

 

Der Bürgermeister erläutert einleitend, dass in der Regionalen Planungsgemeinschaft insbesondere die Landkreise aus Südwestthüringen (Wartburgkreis, Kreis Schmalkalden-Meiningen, kreisfreie Stadt Suhl, Kreise Hildburghausen und Sonneberg) sowie die Bürgermeister der Mittelzentren als geborene Mitglieder vertreten sind. Aufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaft sind beispielsweise die Entwicklung stadt- oder kreisübergreifender Infrastruktur oder die Raumordnung, was entsprechend in den Regionalplan aufgenommen wird. Damit ist der Regionalplan keine Behördenvorgabe, sondern wird letztendlich politisch begleitet und auch entschieden. Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft besteht aus Bürgermeistern und Landräten oder vom Kreistag bestimmten Kreistagsmitgliedern.

Seit August 2024 hat Südwestthüringen eine besondere Situation:

Das Landesentwicklungsprogramm, das der Freistaat Thüringen vorgibt, weist mit den Städten Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof, Schleusingen, Meiningen und Schmalkalden ein funktionsteiliges Oberzentrum aus. Die Besonderheit liegt darin, dass dieses Oberzentrum bisher weder in der Landes- noch der Regionalplanung noch den entsprechenden Satzungen angedacht war. Daher stellte sich die Frage, wer in welchem Umfang nun das Oberzentrum vertritt. Dieses seit eineinhalb Jahren diskutierte Thema kam nun zu einer Lösung, die teils eine juristische und in Teilen eine faktisch herbeizuführende ist. Unstrittig war, dass mit dem Oberbürgermeister aus Suhl, André Knapp, ein geborenes Mitglied automatisch das Oberzentrums in der Regionalen Planungsgemeinschaft vertritt. Nun braucht es einen zweiten Vertreter, der zu wählen ist. Bislang konnte sich auf die Zahl der Vertreter sowie die Person nicht verständigt werden, weil unklar war, wie mit den vormaligen Mittelzentren zu verfahren ist. Diese Frage wurde mittlerweile rechtsgutachterlich beantwortet und führt zu folgender Konstellation:

In der Gesetzgebung zum Thema der Mitgliedschaft in der Regionalen Planungsgemeinschaft steht, dass die Bürgermeister der Mittelzentren mit ihrer Wahl als Bürgermeister geborenes Mitglied werden. Die Wahl war im Mai 2024, Amtsantritt zum 01.07.2024 – zu diesem Zeitpunkt waren Schmalkalden, Meiningen und Zella-Mehlis noch Mittelzentren, weshalb deren Bürgermeister Mitglied sind. Erst im August 2024 ist das funktionsteilige Oberzentrum mit dem Landesentwicklungsplan beschlossen worden. Der Bestandsschutz aus der ursprünglichen Rechtslage heraus (als geborenes Mitglied) besteht fort, sodass die Bürgermeister Fabian Giesder (Meiningen), Torsten Widder (Zella-Mehlis) sowie Thomas Kaminski (Schmalkalden) weiter in der Regionalen Planungsgemeinschaft vertreten sind. Diese Rechtsauffassung samt Herleitung über die Zeitabläufe ist dem Innenministerium sowie der Regionalen Planungsgemeinschaft bekannt. Das Innenministerium beabsichtigt, den Gesetzeswillen (was die Regelung konkret beabsichtigt) nochmals genau zu prüfen, sodass, sofern dabei nichts Widersprüchliches herausgearbeitet wird, die drei genannten Bürgermeister zur nächsten Planungsversammlung  mit eingeladen werden. Aktuell ist diese Sachstandsauskunft vom Innenministerium mündlich erteilt, ein abschließendes Schreiben liegt noch nicht vor.

Innerhalb des Oberzentrums, das heißt, unter allen sechs Bürgermeistern, wird dieser Rechtsauffassung gemeinsam gefolgt. Deshalb sieht man sich nun in der Lage, einen zweiten Vertreter für das Oberzentrum in der Regionalen Planungsgemeinschaft zur Wahl vorzuschlagen. In Frage kamen die Bürgermeister der beiden verbliebenen Städte, Daniel Fischer (Oberhof) sowie Alexander Brodführer (Schleusingen), wobei sich zur letzten Planungssitzung auf den Bürgermeister der größeren Kommune, Herrn Brodführer, als Wahlvorschlag geeinigt wurde, der nunmehr von allen am Oberzentrum beteiligten Kommunen entsprechend zu wählen ist. Mit schriftlicher Bestätigung des Innenministeriums wären damit insgesamt 5 Vertreter des Oberzentrums in der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen. Dies hat solange Bestand, bis eine weitere Wahl ansteht, regulär also im Jahr 2030, weil Schmalkalden dann bereits Oberzentrum ist. Bis dahin gilt es, eine Regelungslücke zu schließen, was Aufgabe des Freistaates Thüringen ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Abicht erläutert Herr Kaminski, dass nicht der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden als Vertreter zu wählen ist (weil als geborenes Mitglied eines vormaligen Mittelzentrums automatisch vertreten), sondern der Bürgermeister der Stadt Schleusingen.

 

Herr Abicht resümiert, dass kein Stadtrat als Vertreter gewählt werden kann, weil nach bestehender juristischer Auffassung, die noch nicht verbindlich bestätigt ist, nur ein Bürgermeister gewählt werden darf.

Herr Kaminski führt aus, dass Herr Brodführer jeweils von allen am Oberzentrum beteiligten Städten zu wählen ist. Auf Basis des Rechtsstandes des Landesentwicklungsprogramms ist der Vertreter zu wählen und wäre dann Mitglied der Planungsversammlung. Dass das Innenministerium der Rechtsauffassung des vorliegenden Gutachtens folgt, ist noch nicht schriftlich bestätigt, die Herleitung kann das Innenministerium aber nachvollziehen. Sollte es der Rechtsauffassung nicht folgen, kann es sein, dass Suhl und Schleusingen in der Planungsversammlung vertreten wären, Zella-Mehlis, Schmalkalden und Meiningen jedoch nicht – dem würden allerdings dann größere rechtliche Auseinandersetzungen folgen.

 

Weiterhin fragt Herr Abicht, ob die Wahl unter Umständen heute vorgezogen ist und später der Auffassung des Innenministeriums möglicherweise widerspricht bzw. folglich ungültig wäre.

Der Bürgermeister antwortet, dass diese Wahl unstrittig ist und das Wahlergebnis Bestand hat. In den nächsten drei Wochen gibt es die Möglichkeit, sollte sich die geäußerte Rechtsauffassung nicht bestätigen, dass die übrigen  Kommunen „die Reißleine ziehen“ und keine Wahl durchführen. Die Stadt Schmalkalden ist heute die erste der sechs Kommunen, die wählt. Herr Kaminski plädiert dafür, den beschriebenen Weg so zu gehen, zumal der Wahlvorschlag Alexander Brodführer einvernehmlich abgestimmt ist.

 

Für Herrn Danz gibt es zum vorgenannten Verfahren keinen Diskussionsbedarf. Seiner Meinung nach muss es allerdings mittelfristig eine andere Lösung geben, die die jeweiligen Einwohnerzahlen berücksichtigt. Aktuell haben Vertreter mit weniger Einwohnern mitunter mehr Planungshoheit in diesem Gremium, was so eigentlich nicht sein kann und daher anders zu lösen ist.

 

Herr Liebaug möchte wissen, warum der Stadtrat, der von der Entscheidungsebene „relativ weit weg“ ist, den Vertreter wählen soll, zumal der Bürgermeister geborenes Mitglied der Planungsversammlung ist. Wäre es nicht Aufgabe dieses Gremiums, dessen Vertreter zu wählen?

Herr Kaminski legt dar, dass die Satzung lediglich die Formulierung „es ist zu wählen“ enthält. Die Wahl durch den Stadtrat stellt kein verfahrenstechnisches Problem dar. Würde dagegen der Stadtrat einen Beschluss fassen, um den Bürgermeister zu beauftragen, den vorgeschlagenen Vertreter zu wählen, kann Herr Kaminski nicht ausschließen, dass Schmalkalden sich damit angreifbar macht. Gemäß Rechtsgutachten wird die Empfehlung gegeben, den Wahlvorgang im Gremium Stadtrat“ durchzuführen.

 

Herr Kaiser hat verstanden, dass ein geborenes Mitglied in der Regionalen Planungsgemeinschaft (Bürgermeister) etwas anderes ist als ein Vertreter des Oberzentrums. Diese Auffassung bestätigt Herr Kaminski.

 

Herr Kaiser kann dem Wahlvorschlag zustimmen, da sich einvernehmlich darauf geeinigt wurde.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Frau Kühn benennt Herrn Zimmermann als Wahlleiter und unterbricht um 18:19 Uhr die Sitzung zur Durchführung der Wahlhandlung.

 

Um 18:24 Uhr wird die Stadtratssitzung fortgesetzt. Herr Zimmermann verliest die Wahlniederschrift:

 

wahlberechtigte Stadtratsmitglieder 25

anwesende Stadtratsmitglieder 21

abgegebene Stimmzettel 21

ungültige Stimmzettel 6

gültige Stimmzettel 15

 

Von den gültigen Stimmen entfallen auf:

Alexander Brodführer 15

 

Damit ist Herr Brodführer gewählt.

 


 

Beschluss Nr. 017/26S

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden wählt den Bürgermeister der Stadt Schleusingen, Alexander Brodführer, zum Vertreter des Oberzentrums Südthüringen in der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen.