Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden  

 
 
7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 8 Beschluss:004/20S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 130/19 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/4 Soziale Einrichtungen Bearbeiter/-in: Standau, Katrin

 

Einleitend erläutert der Bürgermeister die Beweggründe, die zur Gebührenerhöhung in den Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden führen.

Zum einen ist in den letzten vier Jahren der Zuschussbedarf deutlich gestiegen. Ziel ist es, den Zuschussbetrag insgesamt deutlich unter 4 Mio. € zu halten. Für 2020 liegen Mittelanmeldungen von über 5 Mio. € vor. Die jährlichen Steigerungen sind auf die Erhöhung der Personalkosten  entsprechend der Tarifvertragsabschlüsse sowie der Erhöhung der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten sowie auf die Dienstleistungen für die Essenausgabe zurückzuführen.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die gezahlten Zuschüsse vom Freistaat fast 10 Jahre nicht an die tarifvertragliche Entwicklung angepasst wurden. Neben allen anderen Preisentwicklungen musste die Kommune den Ausgleich tragen.

 

Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte mit Beschluss des Stadtrates zum 01.01.2016 um 50 €/Monat. Die Erhöhung wurde jedoch auf drei Jahre (2016 – 2018) aufgeteilt. Diese Aufteilung wurde im Rahmen der Prüfung vom Thüringer Rechnungshof bemängelt, da ein nennenswerter Betrag an Einnahmen der Stadt verlorengegangen ist.

Außerdem wird im Ergebnis der Prüfung des Thüringer Rechnungshofes empfohlen, die Kita-Gebühren an das durchschnittliche Erstattungsniveau des Landes Thüringen anzupassen. Derzeit deckt die Stadt Schmalkalden lediglich 9 % der anfallenden Kosten für einen Kita-Platz über die Kita-Gebühren ab.

Einerseits möchte die Stadt eine qualitätsvolle Betreuung der Kinder gewährleisten und andererseits muss auf die Kostenerhöhung reagiert und die Gebühren angehoben werden. Auch mit Blick auf die aktuelle Haushaltssituation kann darauf nicht verzichtet werden.

 

Im Satzungsentwurf wurden die derzeit aktuellen Gebühren nicht geändert. Es wurde lediglich der Zuschussbetrag der Stadt für die Kinder mit Hauptwohnsitz in Schmalkalden von derzeit 30,00 € auf 15,00 €/monatlich reduziert. Dies gilt auch für alle anderen Kinder, die im teilstationären Bereich der Kita „Aue-Knirpse“ betreut werden. Das heißt, dass die Eltern ab 01.03.2020 für einen Kita-Platz 15,00 € mehr zahlen müssen.

Kinder, die im Rahmen Wunsch- und Wahlrecht die Einrichtung in Schmalkalden besuchen, bekommen diesen Zuschuss nicht.

Für die beiden letzten Kita-Jahre entfällt die Rabattierung komplett, da dieser Zeitraum für die Eltern beitragsfrei ist und die Kosten der Kommune vom Freistaat Thüringen erstattet werden.

 

Der Satzungsentwurf wurde zweimal eingehend im Sozialausschusses vorberaten. Mehrheitlich wurde dem Satzungsentwurf zugestimmt.  Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben ebenfalls den Satzungsentwurf zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Zwischenzeitlich wurden die Leiterinnen der Einrichtungen wie auch die Elternbeiräte über die Sachlage informiert.

Im Ergebnis sind daraufhin im Jahreshaushalt Mehreinnahmen von ca. 216.000 € zu verzeichnen.

 

In der Kita Springstille werden die Gebühren derzeit nicht angepasst, da für die Gebührensatzung der ehemals selbstständigen Gemeinde Springstille eine Übergangsfrist im Eingliederungsvertrag geregelt ist. Nach Ablauf der Übergangsfrist soll eine sozialverträgliche Lösung geschaffen werden.

 

Frau Dierich ergänzt, dass nach Abstimmung mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde noch Änderungen im Satzungsentwurf vorgenommen werden:

 

-          § 7 Zuschuss zum Elternbeitrag wurde versehentlich gestrichen und nunmehr wieder eingefügt.

 

-          Der § 7 neu – Elternbeitragsfreiheit – wird dahingehend korrigiert, dass die letzten 24 Monate vor dem regulärem Schuleintritt kostenfrei sind.

 

-          Der § 13 Abs. 6 wird gestrichen, da § 7 - Zuschuss zum Elternbeitrag - ebenfalls gestrichen wurde und zur Thematik Zuschuss ein separater Stadtratsbeschluss zu fassen ist.

 

-          § 14 – Gästekinder - soll auf „Gastkinder“ geändert werden.  

 

Herr Liebaug bedankt sich beim Bürgermeister, der die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung in der CDU/FDP-Fraktion nochmals erläutert hat. In seiner Fraktion wurde sehr kontrovers über die Sachlage diskutiert. Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung wird nicht für den richtigen Weg gehalten. Daher wird seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Kaiser teilt mit, dass die Fraktion Die Linke dem Beschlussvorschlag zustimmen wird. Der Bürgermeister hat die Vorgehensweise ausführlich begründet. Seine Fraktion war schon immer etwas vorsichtiger bei solchen Entscheidungen. Nach seiner Auffassung wird die Vorgehensweise als der beste Weg eingeschätzt, da viel Geld in die Kita´s geflossen ist, Mitarbeiter als Springer eingestellt wurden und eine neue Kindertagesstätte in Mittelschmalkalden geschaffen wurde.

Aus Sicht von Herrn Kaiser wäre es besser gewesen, wenn die Maßnahme schon im Haushalt ersichtlich gewesen wäre. Deshalb appelliert er nochmals daran, kurzfristig den Haushaltsplanentwurf vorzulegen.

 

Die AfD-Fraktion wird den Beschlussvorschlägen zustimmen, da die vorgeschlagene Variante des höheren Elternbeitrages wie auch der Beschlussvorschlag zu TOP 10 für eine gute Lösung gehalten wird.

 

Herr Schliewenz stimmt dem grundsätzlich zu. Er findet es schade, dass die Kinderbetreuung in unserem Land Geld kostet. Deshalb sollte der Sachverhalt auch mal in die Öffentlichkeit getragen werden, dass die momentane Haushaltssituation solche Beschlüsse erfordert, obwohl man nicht unbedingt dafür ist.

 

Herr Danz führt aus, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlägen zustimmen wird. Dabei sollte bedacht werden,  dass nur ein Teil der Kosten an die Eltern weiterberechnet wird. Insgesamt wurde versucht, einen guten Kompromiss zu finden.

 

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss-Nr. 004/20S

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

18

4

1

-

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