Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden  

 
 
5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 14.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 130/19 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/4 Soziale Einrichtungen Bearbeiter/-in: Standau, Katrin

Herr Danz nimmt ab jetzt an der Ausschusssitzung teil.

 

Einleitend führt der Bürgermeister aus, dass die letzte Gebührenerhöhung für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden vom Stadtrat zum 01.01.2016 beschlossen wurde. Der Erhöhungsbetrag wurde jedoch auf 3 Folgejahre aufgeteilt.

 

Aus folgenden Aspekten wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagestätten der Stadt Schmalkalden überarbeitet:

 

-          Unter wirtschaftlicher Betrachtung ist festzustellen, dass der Zuschussbedarf in den letzten vier Jahren

ständig gestiegen ist. Von 3,3 Mio. € hat sich der Zuschuss 2018 auf 3,9 Mio. € erhöht. Im Jahr 2019 betrug er 4,1 Mio. € und ausgehend von der Haushaltsmittelanmeldung für das Jahr 2020 wird der Zuschussbedarf bereits bei 5,4 Mio. € liegen. Ziel ist es, den Zuschussbetrag insgesamt unter 4,5 Mio € zu halten. Das Ergebnis ist jedoch allein durch Einsparmaßnahmen nicht erreichbar.

 

-          Außerdem hat der Thüringer Rechnungshof bei seiner Prüfung die Gebührenerhöhung ab 2016 mit Aufteilung auf 3 Jahre kritisiert, da ein nennenswerter Betrag an Einnahmen der Stadt verloren gegangen ist.

Darüber hinaus wurde vom Thüringer Rechnungshof bemängelt, dass mit den Kita-Gebühren der Stadt Schmalkalden lediglich 9 % der anfallenden Kosten für einen Kita-Platz finanziert werden. Deshalb sollten die Kita-Gebühren der Stadt an das durchschnittliche Kostenerstattungsniveau des Landes Thüringen (13 % – 15 %) angepasst werden. Daher muss die Stadt tätig werden.

 

Frau Dr. Blaschke nimmt ab jetzt an der Sitzung teil. Somit ist der Ausschuss vollzählig.

 

Die Kita Springstille ist von der Gebührenerhöhung nicht betroffen, da im Eingliederungsvertrag Bestandschutz der Gebühren mit einer Übergangsfrist geregelt ist. Hier muss zu einem späteren Zeitpunkt darüber beraten werden, in welcher Form die Gebühren angehoben werden.

 

Im vorliegenden Satzungsentwurf wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, die gesetzlichen Vorgaben aktualisiert sowie der Zuschuss zum Elternbeitrag geändert.

Im Satzungsentwurf wurden die derzeit aktuellen Gebühren nicht geändert. Es wurde lediglich der Zuschussbetrag der Stadt für Kinder mit Hauptwohnsitz in Schmalkalden von 30,00 € auf 15,00 €/monatlich reduziert. Dies gilt auch für alle anderen Kinder, die im teilstationären Bereich der Kita „Aue-Knirpse“ betreut werden.

Für die beiden letzten Kita-Jahre entfällt die Rabattierung komplett, da dieser Zeitraum für die Eltern beitragsfrei ist und die Kosten vom Freistaat der Kommune erstattet werden.

In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister darauf hin, dass die gezahlten Zuschüsse vom Freistaat fast 10 Jahre nicht an die tarifvertragliche Entwicklung angepasst wurden. Neben allen anderen Preisentwicklungen mussten die Kommunen den Ausgleich tragen.

 

Im Sozialausschuss wurde die Sachlage am 16.10.19 und am 05.11.19 sehr ausführlich diskutiert. Dem Satzungsentwurf wurde mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme zugestimmt.

 

Der Satzungsentwurf ist mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt und wird befürwortet.

Die Anhörung der Kita-Leitungen und der Elternbeiräte fand am 09.01.2020 statt.

Der Bürgermeister bietet den Fraktionen bei zusätzlichem Erläuterungsbedarf an, an den Fraktionssitzungen teilzunehmen.

 

Herr Marco Reich als Vertreter vom Fraktionsvorsitzenden der CDU/FDP bedankt sich für das Angebot vom Bürgermeister. Der Sachverhalt muss in seiner Fraktion noch entsprechend diskutiert werden. Daher wird er sich heute bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

 

Herr Abicht fragt nach, ob die Gebühr von den Eltern steuerlich abgesetzt werden kann. Dies bestätigt der Bürgermeister. Die Verpflegungskosten sind jedoch nicht steuerlich absetzbar.

Des Weiteren fragt er nach, wie sich die Elternbeiräte mehrheitlich dazu geäußert haben.

Aus Sicht des Bürgermeisters war es eine ruhige, sachliche und verständnisvolle Veranstaltung. Es gab Nachfragen, die beantwortet wurden. Und es gab ein Grundverständnis für die aufgezeigte Entwicklung. Darüber hinaus wurde der Wunsch geäußert, dass keine Abstriche bei dem Niveau der Betreuungsqualität gemacht werden sollen.

Danach sollen die Eltern über das Thema informiert werden. Der Bürgermeister hat auch angeboten, an den Elternabenden teilzunehmen und den Sachstand den Eltern zu erläutern. Derzeit wurde davon noch kein Gebrauch gemacht.

 

Heute sind hauptsächlich Asbacher Eltern anwesend. Problematisch ist in der Kita Asbach, dass Personalersatz  für drei Erzieherinnen gesucht werden muss.

 

Auch Herr Abicht wird das Thema nochmals in seiner Fraktion ausführlich zur Diskussion stellen.

 

Herr Kaiser von der Fraktion Die Linke äußert, dass es mehrere Beweggründe für diese Verfahrensweise gibt. Aus seiner Sicht ist die Regelung mit der Reduzierung der Rabatte der richtig gewählte Weg. Er weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass es für die Eltern ab August diesen Jahres zwei beitragsfreie Jahre gibt.

Die Fraktion Die Linke wird unter den Voraussetzungen den Beschlussvorschlag mit tragen.

Herr Kaiser erinnert in diesem Zusammenhang an den Haushalt 2020. Es wäre besser gewesen, wenn der Haushalt schon vorgelegen hätte.

 

Herr Danz äußert, dass im Rahmen der Gesamtbetrachtung die Stadt um eine Gebührenerhöhung im Kita-Bereich nicht herumkommt. Die Gebühren sind bisher absolut überschaubar gestiegen. Die SPD-Fraktion ist erfreut darüber, dass die Verwaltung versucht hat, eine gute Lösung zu finden. Die vorgeschlagene Erhöhung eines Kita-Platzes um 15,00 Uhr ist ein akzeptabler Betrag. Vor dem Hintergrund wird  seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Von der Hauptamtsleiterin werden noch folgende Hinweise zum Satzungsentwurf gegeben:

 

-          Von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde wurde nach erster Sichtung des Entwurfs darauf hingewiesen, dass der Satzungsentwurf mit dem § Elternbeitragsfreiheit ergänzt werden muss.

 

-          Darüber hinaus wurde zur Formulierung „Rabattierung/Zuschuss“ Bedenken geäußert.

Der Kämmerer verweist auf eine Anmerkung im Schreiben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushaltes 2019 (siehe S. 5 Mitte). Hier gibt es nochmals Abstimmungsbedarf mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde, ob möglicherweise die entsprechenden Passagen neu formuliert werden müssen, um das Wort „Zuschuss“ zu umgehen und das Wort „Beiträge“ einzusetzen. Rechtlich ist das noch zu klären.

 

Ein zweites Problem sind die monatlichen Buchungen, die haushalterisch richtig darzustellen sind, da die Fälligkeiten von Elternbeitrag und Zuschuss unterschiedlich sind. Das muss intern gelöst werden. An den Beträgen ändert sich jedoch nichts.

 


 

Unter Beachtung der o. g. Ausführungen wird vom Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussempfehlung gegeben:

 

Der Stadtrat beschließt die Gewährung eines städtischen Zuschusses zum jeweils zu entrichtenden Elternbeitrag bis zum Wirksamwerden der Elternbeitragsfreiheit in Höhe von 15,00 € für die Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Schmalkalden haben sowie für alle anderen Kinder, die im teilstationären Bereich der Kita Aue-Knirpse, Auer Str. 34 aufgenommen sind.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

2

-

-