Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Der Bürgermeister ist dankbar, dass Landkreis und Kreistag sich für den Erhalt aller 3 Grünschnittplätze im Stadtgebiet Schmalkalden entschieden haben. Über die 3 Sonderfälle Mittelschmalkalden, Niederschmalkalden und Helmers, wo bisher mit Containern gearbeitet wurde, wird sich noch separat zu verständigen sein. Die Öffnungszeiten der 3 Grünschnittplätze Schmalkalden, Springstille und Wernshausen sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Sie weisen donnerstags jeweils eine Öffnungszeit von 14 bzw. 16 Uhr bis 18 Uhr aus und samstags von 09 Uhr bis 14 Uhr, um der arbeitenden Bevölkerung die Möglichkeit zu bieten, den Grünschnitt abzugeben. Der Landkreis vergütet zusätzlich zu den Öffnungszeiten eine halbe Stunde Vor- sowie Nachbereitungszeit, sodass in Schmalkalden 26 Stunden vergütet werden, eigentlich für die EG 4. Da in Schmalkalden schwereres Gerät im Einsatz ist und auch der Wertstoffhof mit betrieben wird, prüft der Landkreis, ob abweichend vom Kreistagsbeschluss auch die EG 5 vergütet werden kann. Für Wernshausen und Springstille bleibt es bei der Vergütung der angegebenen Öffnungszeiten zuzüglich je einer halben Stunde Vor- und Nachbereitung in EG 4. Die Stadt wird drei Zweckvereinbarungen abschließen – eine für jeden Grünschnittplatz. Wichtig ist, dass der Landkreis jetzt auf die Trennung von Grasschnitt und Astschnitt Wert legt, aufgrund der unterschiedlichen energetischen Verwertung. In Springstille und Wernshausen werden vermutlich flache Grünschnitt-Container mit Klappe gestellt, in Schmalkalden wird es bei hohen Containern bleiben – für die das schwere Gerät benötigt wird. Sollten die Öffnungszeiten in Wernshausen nicht ausreichen (gleiche Öffnungszeiten wie Springstille bei höherer Einwohnerzahl und möglicherweise – mit Schwallungen – größerem Einzugsgebiet), wird gegebenenfalls nachjustiert. Wird mehr Grünschnitt abgegeben als das Kontingent vorsieht, entstehen keine höheren Kosten, sodass keine Nachzahlungen mehr auf die Stadt zukommen. Der Landkreis, dessen Aufgabe die Grünschnittannahme ist, überträgt gemäß Vertragsentwurf relativ viel Verantwortung an die Kommune, beispielsweise Haftungsrecht oder Versicherungskosten. Entgelte für die Nutzung städtischer Grundstücke werden nicht gezahlt. Dennoch kann dem Vertragsentwurf Stand heute ruhigen Gewissens zugestimmt werden. Zum einen stellt sich die Stadt gegenüber der Vergangenheit in Summe nicht schlechter. Zum andern wird mit den Zweckvereinbarungen eine gewisse Rechtsklarheit geschaffen.
Herr Liebaug empfiehlt ebenfalls, dem Entwurf der Zweckvereinbarung heute zuzustimmen, auch, weil die Stadt Schmalkalden mit dem Erhalt der 3 Grünschnittplätze im Vergleich zu anderen Kommunen relativ gut wegkommt. Die Sinnhaftigkeit der Schnittguttrennung zwecks unterschiedlicher energetischer Verwertung bleibt für ihn fraglich, da beides zusammen nach Themar auf die Kompostieranlage kommt. Bezüglich der Öffnungszeiten regt Herr Liebaug an, anstatt dem Donnerstag den Mittwoch als „langen Tag“ vorzusehen, da verschiedene Einrichtungen und Institutionen donnerstags länger geöffnet sind und deren Mitarbeiter sonst keine Möglichkeit haben, unter der Woche Grünschnitt abzugeben. Der Bürgermeister nimmt die Anregung auf und lässt prüfen, inwieweit eine Änderung im internen Ablauf umgesetzt werden kann. Auf den Vertragsentwurf wirkt sich dies jedoch nicht aus.
Herr Kürschner stellt fest, dass die Grünschnittplätze durch die Neuregelung in diesem Jahr nicht vorzeitig schließen müssen. Das bestätigt der Bürgermeister, da vertragsgemäß die Grünschnittannahme von März bis November erfolgt und für größere Abgabemengen (über das errechnete Kontingent hinausgehend) keine Mehrkosten für die Stadt anfallen.
Herr Danz unterstreicht die sehr gute Verhandlungsleistung der Stadt (im Vergleich zu anderen Kommunen). Bezüglich der Öffnungszeiten in Wernshausen muss geschaut werden, dass diese den tatsächlich benötigten Kapazitäten entsprechen.
Ohne die Verhandlungsleistung der Stadt schmälern zu wollen, ergänzt Herr Liebaug, dass hier der Kreistag insgesamt mit sehr viel Nachdruck gehandelt hat, da die Anzahl der Grünschnittplätze ansonsten auf 8 im ganzen Landkreis reduziert worden wäre.
Beschluss Nr. 016/25S
Der Stadtrat beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, anliegende Zweckvereinbarung betreffend die Grünschnittplätze Schmalkalden (An der Asbacher Straße), Wernshausen und Springstille mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen abzuschließen.
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