Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Verpflichtung der Stadtratsmitglieder nach § 24 Abs. 2 ThürKO  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden - KONSTITUIERUNG
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 24.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:06 - 19:49
Raum: Rathaussaal
Ort:

 

Einleitend erläutert Herr Kaminski, dass die Stadtratsmitglieder gemäß § 24 Abs. 2 ThürKO auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten sind. Verweigert ein Stadtratsmitglied die Verpflichtung, verliert es sein Amt. Heute nicht anwesende Stadträte werden in der nächsten Sitzung verpflichtet.

 

Der Bürgermeister tritt nach vorne und bittet die Stadträte, sich von ihren Plätzen zu erheben.

Er verliest nachstehende Verpflichtungsformel, die die Stadträte im Chor nachsprechen:

 

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Schmalkalden zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern, so wahr mir Gott helfe.“

*) redaktionelle Änderung gem. StR 12.08.24

Jeder Stadtrat bekräftigt seine Verpflichtung anschließend gegenüber dem Bürgermeister mit Handschlag.

Harald Uhlemann, früherer SPD-Stadtrat, überreicht den einigen*) Frauen im Stadtrat jeweils einen Blumenstrauß.