Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
. Bebauungsplan Wohngebiet „Feldstraße“, OT Asbach Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
. Beschluss über die Preise zur Klassifizierung der Anbieter von Privatferienunterkünften über die Tourist-Information Schmalkalden
. Straßenbaumaßnahme Quellenweg Hier: Überplanmäßige Ausgabe
Die schriftliche Antwort auf die Frage Plakatierung übergibt der Bürgermeister dem Fraktionsvorsitzenden. Hinsichtlich Wertstoffhof wird kurzfristig mit den Anwohnern ein Gesprächstermin vereinbart. Die Eröffnung des Wertstoffhofes ist in Abstimmung mit den Kreiswerken am 05.11.2019 vorgesehen.
Diese wird derzeit von der Verwaltung erstellt. Der Bürgermeister schlägt vor, in der nächsten Bauausschusssitzung einen groben Überblick über die Maßnahmen zu geben. Es muss dann geprüft werden, inwieweit die Wünsche der Bauabteilung auch finanziell gesichert werden können. Über die Maßnahmen im Bereich Straßenreparaturen und –instandsetzung kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
Es ist auch im Ortsteil Springstille in diesem Jahr eine Ortsteilratswahl durchzuführen. Der Termin wurde auf den 28.11.2019 festgelegt.
Aufgrund der Vorkommnisse wurde das bereits in der vergangenen Woche vom Ordnungsamt veranlasst.
Des Weiteren fragt er in Bezug auf die Baumaßnahme Weidebrunner Gasse an, was geplant ist, wenn die Baumaßnahme nicht bis zum Thüringentag 2021 fertiggestellt wird. Es ist vorgesehen, dass die Baumaßnahme bei einer Bauzeit 2020 – 2021 erst Ende 2021 fertiggestellt ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zum Thüringentag der 1. BA (Hirschapotheke) gepflastert ist. Die restliche Fläche soll befestigt werden, dass die Veranstaltungsfläche Gourmetgarten genutzt werden kann. Der Bauamtsleiter ergänzt, dass insgesamt eine dreiwöchige Baupause geplant ist. Alle geschotterten Flächen im Bereich Weidebrunner Gasse werden zur Durchführung des Thüringentages mit einer dünnen Asphaltschicht versehen.
Sodann schließt der Bürgermeister die öffentliche Sitzung.
Anlage: Eilentscheidung nach § 30 ThürKO – BV 109/19 – vom 22.10.2019
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