Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift  

 
 
25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 22.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Beratungsraum 4
Ort:

 

-          Folgende Tagesordnung für die öffentliche Stadtratssitzung am 12.12.2022ndigt Herr Dr. Svoboda in Vertretung des Bürgermeisters an:

  • TOPs aus heutiger Sitzung
  • BV 130/22 Umbau und Sanierung Weidebrunner Gasse 28; hier: Bereitstellung von Städtebaufördermitteln für den Mehraufwand

NEU:

  • Haushalt 2022, Gewerbesteuerumlage; hier: überplanmäßige Ausgabe

eventuell:

  • Umgang mit der möglichen Verlängerung der zwingenden Anwendung des § 2b UStG auf den 01.01.2025

 

Herr Kaminski betritt um 17:25 Uhr den Sitzungsraum, sodass nun 5 von 7 Ausschussmitgliedern anwesend sind.

 

-          Bezüglich der möglichen Verlängerung der zwingenden Anwendung des § 2b UStG gibt Herr Werner einige Erläuterungen:
Die Bundesregierung überlegt momentan, die verpflichtende Einführung des § 2b UStG nochmals um 2 Jahre zu verlängern, vom 01.01.2023 auf den 01.01.2025. Einigen Kommunen mag die Verlängerung entgegenkommen. Die Stadt Schmalkalden ist jedoch im Umstellungsprozess relativ weit fortgeschritten: die stadteigenen Rechtsordnungen wurden angepasst (Entgelt-/Benutzungsordnungen usw.), die Umstellung der Haushaltsstruktur ist veranlasst. Wendet die Stadt die Umsetzung des § 2b UStG nicht zum 01.01.2023 an, müsste alles gecancelt werden. Gefasste Beschlüsse wären aufzuheben oder zu ändern.
Die Verwaltung (in Absprache mit dem Bürgermeister) empfiehlt daher, mit der Umsetzung des § 2b UStG wie geplant zum 01.01.2023 zu starten.
Herr Kaminski ergänzt, dass sich auch die Mitarbeiterschaft auf die Einführung des § 2b UStG zum 01.01.2023 eingestellt hat. Sollte diese um 2 Jahre verschoben werden, muss die Stadtverwaltung sämtliche diesbezüglich geleistete Arbeiten in 2 Jahren nochmals ausführen. Außerdem wurden mit der Anpassung der städtischen Rechtsordnungen einige Dinge neu geordnet (z.B. Vermietung von städtischen Räumlichkeiten) und nachjustiert.

Herr Liebaug resümiert, dass die erneute Verlängerung noch nicht rechtskräftig ist und somit für die Stadt Schmalkalden zu spät käme. Zudem wird von einer Möglichkeit keiner Pflicht zur Verlängerung gesprochen. 

Herr Werner merkt dazu ergänzend an, dass die damalige Entscheidung des Stadtrats und darauf aufbauend die Erkrung der Stadtverwaltung gegenüber dem Finanzamt darauf basierte, von der Option der Verlängerung Gebrauch zu machen (pauschale Formulierung). Sollte die erneute Verlängerung rechtskräftig werden, müsste der Stadtrat beschließen, diese nicht in Anspruch zu nehmen (per Eventual-/Vorratsbeschluss zur Stadtratssitzung am 12.12.2022), damit die Stadtverwaltung rechtzeitig zum 01.01.2023 die Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt widerrufen kann.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Herr Dr. Svoboda schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 17:31 Uhr.