Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Bürgermeister erläutert, dass der Satzungsbeschluss vom 12.07.2021 aufgehoben und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss neu gefasst werden muss. Hintergrund ist, dass es bei fünf für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Grundstücksflächen Veränderungen gab und diese dann nicht in der ursprünglichen Auslegung enthalten waren.
Herr Gellert merkt an, dass er einem der beiden Beschlusspunkte „Aufhebung Satzungsbeschluss“ und „Billigungs- und Auslegungsbeschluss“ zustimmen kann, dem anderen jedoch nicht. Von daher möchte er sich enthalten.
Von der Mehrheit der Stadträte wird nachstehendem Beschluss zugestimmt:
Beschluss Nr. 073/21S
1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hebt den Satzungsbeschluss vom 12.07.2021 / Beschluss-Nr. 058/21S für den Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" - Planstand Juni 2021 - auf.
2. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" in der vorliegenden Fassung mit Stand vom September 2021 gebilligt und beschließt, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in angemessener Zeit, öffentlich auszulegen und zusätzlich im Internet einzustellen und zugänglich zu machen.
4. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen zu den Änderungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
6. Das Verfahren zum Bebauungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
7. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Niederschmalkalden, Flur 00: - 592/3, 593/4-17, 595, 612, 614/2-4, 614/7, 614/12-15, 616, 617/6-9, 618/1-2, 619/6-8 und 622/4-6 komplett und teilweise die Flurstücke 593/2-3, 596, 597/2, 598/2, 599, 600, 607/2-5, 608/2; 609/2-5, 610/2, 613, 614/8-11, 615, 616, 619/2, 621/2, 1193 und 1194.
Die externen Ausgleichsmaßnahmen (A- und E-Maßnahmen) sind auf folgenden Flurstücken festgesetzt: Ausgleichsmaßnahme A6: Installation eines Uferschwalben-Hauses - Flur 00 Gemarkung Niederschmalkalden - Flurstück 615 Externe Ausgleichsmaßnahme A7: Maßnahmen für die Feldlerche - Flur 00 Gemarkung Niederschmalkalden - Flurstücke 751, 751/3, 756/3, 757/4, 758/35, 758/34, 761/9, 761/10, 760, 1071/6, 765/16, 765/15, 765/18, 765/17, 765/20, 765/19, 766/3, 771/1 Externe Ausgleichsmaßnahme A9: Anlage von Ersatz-Laichgewässern in der Sandgrube - Flur 00 Gemarkung Niederschmalkalden - Flurstücke 622/3, 623/2, 623/3, 624, 625/14, 625/15 Ausgleichsmaßnahme A10: Anlage einer Ersatz-Steilwand für die Uferschwalbe in der Sandgrube - Flur 00 Gemarkung Niederschmalkalden - Flurstücke 622/3, 623/2, 623/3, 624, 625/14, 625/15 i Ersatzmaßnahme E1 - Rekultivierung Gewerbebrache "Jenpräzision" - Flur 003 Gemarkung Hohleborn - Flurstücke 21, 22, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34/1, 38, 60, 61, 62, 72, 78 und 79 Ersatzmaßnahme E2 - Anlage von Baumreihen in den Gemarkungen Mittelschmalkalden und Reichenbach - Flur 008 Gemarkung Mittelschmalkalden - Flurstück 198 - Flur 006 Gemarkung Reichenbach - Flurstück 99 Ersatzmaßnahme E3 - Anlage eines Feldgehölzes nordwestlich von Mittelschmalkalden - Flur 010 Gemarkung Mittelschmalkalden - Flurstücke 22/8 und 127/47 Ersatzmaßnahme E4 - Entwicklung von Sukzessionsflächen in Schmalkalden - Flur 7 Gemarkung Näherstille - 118/74 Ersatzmaßnahme E6 - Anlage einer Hecke östlich von Asbach - Flur 006 Gemarkung Asbach - Flurstück 63 Ersatzmaßnahme E8 - Anlage von Streuobstwiesen östlich von Asbach, südlich Schmalkalden, südöstlich von Niederschmalkalden - Flur 10 Gemarkung Asbach - Flurstücke 24, 38 und 51 - Flur 45 Gemarkung Schmalkalden - Flurstück 1 - Flur 1 Gemarkung NIederschmalkalden - Flurstücke 394/5, 394/6 und 394/7 Ersatzmaßnahme E9 - Revitalisierung einer Streuobstwiese am Hirtengraben in Mittelschmalkalden - Flur 12 Gemarkung Mittelschmalkalden - Flurstücke 27/4, 53, 55 und 27/3 - Flur 10 Gemarkung Mittelschmalkalden - Flurstücke 49, 165 und 166 Ersatzmaßnahme E10 - Ergänzungs- und Erweiterungspflanzungen an einer Allee zwischen Mittel- und Niederschmalkalden - Flur 0 Gemarkung Niederschmalkalden - Flurstück 284/23 - Flur 10 Gemarkung Mittelschmalkalden - Flurstück 52 Ersatzmaßnahme E11 - Ergänzungs- und Erweiterungspflanzungen von Obstbäumen an der Straße zum Röthof westlich Schmalkalden - Flur 6 Gemarkung Schmalkalden - Flurstücke 1 und 74/2 - Flur 4 Gemarkung Schmalkalden - Flurstück 32/14 Ersatzmaßnahme E12 - Entwicklung von Feuchtgrünland und Bekämpfung von Japan-Knöterich südöstlich Näherstille - Flur 7 der Gemarkung Näherstille - Flurstück 33/2
8. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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