Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 Forstwirtschaftliche Unternehmen; Kosten für Holzernte Hier: Überplanmäßige Ausgabe  

 
 
10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5 Beschluss:038/20H
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:35
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 124/20 Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020
Forstwirtschaftliche Unternehmen; Kosten für Holzernte
Hier: Überplanmäßige Ausgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia

 

Der Bürgermeister erläutert, dass es durch den umfangreichen Borkenkäferbefall und die anhaltende Trockenheit zu massiven Schäden im Stadtwald gekommen ist.  Deshalb muss das befallene Holz schnellstmöglich aus dem Kommunalwald transportiert werden. Bisher sind mehr als 15.000 fm Holz eingeschlagen worden, das bisher auch fast alles vermarktet werden konnte, aber kaum gewinnbringend. Im Moment sind noch 400 fm nicht vermarktet. Aufgrund dessen sind die Holzerntekosten extrem gestiegen. Der Freistaat fördert die Rückekosten mit 7,50 €/fm. Das ist meistens mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Teilweise werden auch die Personalkosten für Mehraufwand gefördert.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung waren die hohen Holzerntekosten nicht vorhersehbar. Deshalb sind die geplanten Mittel in Höhe von 80.000 € nicht ausreichend. Es werden zusätzliche Mittel von 50.000 € benötigt. Daher ist eine Mittelumschichtung in Höhe von 50.000 € zwingend erforderlich. Ein entsprechender Deckungsvorschlag wurde unterbreitet.

 

Weiteren Erläuterungsbedarf gibt es nicht. Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Beschluss-Nr. 038/20H

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Im Zusammenhang mit den aufgrund des Borkenkäferbefalls gestiegenen Holzerntekosten wird betreffend die Haushaltsstelle 8550.6200 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000,00 € beschlossen.

 

  1. Die auf der Haushaltsstelle 8550.6200 anfallende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000,00 € wird durch Mehreinnahmen auf folgenden Haushaltsstellen gedeckt:

 

                HHSt. 5610.1710   Anteilige Landespauschale nach § 15 Abs. 3 ThürSportFG:           32.000,00 €

                HHSt. 8170.2100   Gewinnanteile aus Beteiligungen:                                                      10.000,00 €

                HHSt. 8550.1710   Zuweisungen vom Land für forstwirtschaftliche Unternehmen:    8.000,00 €

                                                                                                                                                                     50.000,00 €

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

7

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