Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.)
Die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 samt ihren Anlagen wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
2.)
Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
3.)
Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Stellenplan wird beschlossen.