Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 126/23  

 
 
Betreff: Erhöhung der Verbandsumlage für die Mitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ab dem Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Knauer, Julia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.09.2023 
31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
25.09.2023 
36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden zurückgestellt   
06.11.2023 
37. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (140/23S)
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.10.2023 
32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Anlagen:
Gesamtkalkulation
Kalkulation alle Einrichtungen - dauernde Leistungsfähigkeit

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht.

 

  1. Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Erhöhung der Verbandsumlage erhöht sich der von Seiten der Stadt Schmalkalden zu zahlende und bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Anteil an der Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr.

 

  1. Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung der Verbandsumlage von bislang 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr auf 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr sowie der unter Punkt 2. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung des von Seiten der Stadt Schmalkalden zu tragenden Anteils an der Verbandsumlage von bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr zuzustimmen.

 

 


Begründung:

 

Der Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen erhebt gemäß § 37 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) sowie gemäß § 13 seiner Verbandssatzung von seinen Mitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken. Die konkrete Höhe dieser Verbandsumlage wird durch die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen festgelegt.

 

Die bislang letzte Erhöhung der Verbandsumlage erfolgte zum Haushaltsjahr 2017. Damals wurde die Verbandsumlage von 2.312.102,00 € je Haushaltsjahr auf 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht. Seit dem Jahr 2017 beträgt die Verbandsumlage somit insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr.

 

Die Tarifanpassungen im TVöD sowie die kontinuierlich und in erheblichem Maße steigenden Ausgaben in den Unterhaltungskosten lassen den Finanzbedarf in den jeweiligen Einrichtungen des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen stetig ansteigen, sodass die vorhandenen Einnahmen nicht mehr ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken. Vor diesem Hintergrund muss die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht werden. Mit der Erhöhung der Verbandsumlage auf insgesamt 2.825.000,00 € kann der Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen die geforderte Mindestrücklage vorerst vorhalten.

 

Unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Zella-Mehlis mit Wirkung zum 01.01.2024 als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen aufgenommen wird und in Folge dessen die jeweiligen Anteile der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von gegenwärtig

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen:  67,50 %

Stadt Schmalkalden:    31,00 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:     1,50 %

 

mit Wirkung zum 01.01.2024 auf

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen:  66,50 %

Stadt Schmalkalden:    30,50 %

Stadt Steinbach-Hallenberg:     1,50 %

Stadt Zella-Mehlis:      1,50 %

 

geändert bzw. neu begründet werden, belaufen sich die seitens der einzelnen Verbandsmitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ab dem Haushaltsjahr 2024 je Haushaltsjahr zu tragenden und zu zahlenden Anteile an der Verbandsumlage auf folgende Werte:

 

Landkreis Schmalkalden-Meiningen:  66,50 %   1.878.626,00 €

Stadt Schmalkalden:    30,50 %      861.625,00 €

Stadt Steinbach-Hallenberg:     1,50 %        42.375,00 €

Stadt Zella-Mehlis:      1,50 %        42.375,00 €

 

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von:

       HHSt:

Ausgabe: Verbandsumlageanteil

       in Höhe von: 861.625,00 € je Haushaltsjahr

       HHSt: 3000.7130

siehe Begründung

 

 


 

Anlagen

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

24.10.2023

4

-

1

X

 

Haupt- und Finanzausschuss

05.09.2023

5

-

1

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtkalkulation (218 KB)    
Anlage 2 2 Kalkulation alle Einrichtungen - dauernde Leistungsfähigkeit (249 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   27.10.2023 08:46:59   Michaela Dehler