Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 010/23-1  

 
 
Betreff: Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BV 010/23
Federführend:32 Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Kirchner, Stefanie
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
27.03.2023 
33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (016/23S)
Anlagen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die in der Anlage beigefügte

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden zur Sondernutzungsgebührensatzung.

 

 

 

 

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Begründung:

 

Eine Sondernutzung kommt im Bereich der öffentlichen Straßen in Betracht und liegt vor, wenn die Straße, Plätze etc. über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, immer wenn eine öffentliche Fläche anders genutzt wird als in der Regel üblich, spricht man von einer Sondernutzung die gemäß § 16 Straßengesetz einer Sondernutzungserlaubnis bedarf.

 

Die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden stammt aus dem Jahr 2001. Die Satzung wurde seitens der Verwaltung nicht inhaltlich, sondern nur redaktionell (Anpassung DM / € Betrag) überarbeitet. Lediglich die Anlage der Sondernutzungsgebührensatzung wurde seitens der Verwaltung überarbeitet und erhielt eine Anpassung der Gebühren. Wie im Wirtschaftsförderausschuss am 13.04.2023 festgelegt, besteht künftig für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit auf Gebührenerlass der Sondernutzung mittels Antragstellung nach Beschlussfassung des Kulturausschusses.

 

Gleichfalls ist die noch existierende Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Wernshausen aufzuheben, da durch die Eingemeindung des Ortsteiles die Anwendung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden ausschließlich erfolgt.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von:

       HHSt: 1100.1000

Ausgabe:

       in Höhe von:

       HHSt:

siehe Begründung und Anlagen

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

14.03.2023

-

-

-

 

*)

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

13.03.2023

3

-

1

 

*)

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

*)

klarstellend wird festgehalten:

-          Parteiveranstaltungen sind gebührenfrei

-          bei Abweichungen von der Satzung (für besondere Veranstaltungen oder Veranstaltungen ehrenamtlicher Vereine auf dem Altmarkt) entscheidet der Kulturausschuss über die Gebührenbefreiung

-          bei den Punkten mit „?“ wird dem Gebührenvorschlag der Verwaltung zugestimmt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden (850 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   24.03.2023 15:43:01   Thomas Kaminski