Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 161/22  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bischoff, Michel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz Vorberatung
17.01.2023    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.01.2023 
26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
06.02.2023 
32. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden zurückgestellt   
13.05.2024 
41. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (043/24S)  
Ausschuss für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz Vorberatung
17.04.2024    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.04.2024 
36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Anlagen:
2024 - 04 Geltungsbereich_23.04.2024
Plan_gemarkungstausch_neu_24.04.2024

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“. Der vorliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und stellt den vorläufigen Geltungsbereich dar.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 wird in Form einer Planauslage durchgeführt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

 


 

Begründung:

 

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung

Der Bedarf an Gewerbeflächen für die Neuansiedlung, Erweiterung und Verlagerung von Gewerbebetrieben kann mit dem Flächenpotential der bestehenden Gewerbeflächen im Stadtgebiet Schmalkaldens nicht mehr abgedeckt werden. Die Flächen des neuen Gewerbe- und Industriegebiets „An der B19“ sind bereits abgedeckt.

Im Rahmen der Weiterentwicklung von Gewerbeflächen in der Stadt Schmalkalden ist daher beabsichtigt, das Gebiet westlich der B19, im Bereich zwischen dem bestehenden GE Schwallungen und der Verbandskläranlage der GEWAS für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieunternehmen zu erschließen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 29 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Im Zuge der Vorabstimmungen mit der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG) wurde mit Beschluss (Empfehlung des Planungsausschusses) vom 25.05.2022 das Entwicklungsgebiet gemeinsam mit dem bereits bestehenden Gewerbegebiet Nord in Schwallungen als erweitertes Regional bedeutsames Industriegebiet (RIG 4) bestätigt. Dies wird so im Rahmen der weiteren Planungsschritte für den neuen Regionalplan mitgeführt.

 

Vorbereitende Bauleitplanung

Für den OT Wernshausen existiert kein beschlossener und genehmigter Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan ist daher gemäß § 8 Abs. 2 als selbstständiger Bebauungsplan zu entwickeln, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.

Bei Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schmalkalden ist dieser entsprechend dem Geltungsbereich des Bebauungsplans anzupassen.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 


 

Anlagen

 

Lageplan mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister

 

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

am

 

Ja

 

Nein

 

Enthaltung

 

befangen

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

23.04.2024

5

-

-

-

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

17.04.2024

5

1

1

-

X

 

Haupt- und Finanzausschuss

24.01.2023

5

-

1

1

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

17.01.2023

5

-

2

-

X

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024 - 04 Geltungsbereich_23.04.2024 (432 KB)    
Anlage 2 2 Plan_gemarkungstausch_neu_24.04.2024 (5115 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   30.04.2024 11:40:03   Lothar Hilpert