Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 130/19  

 
 
Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/4 Soziale Einrichtungen Bearbeiter/-in: Standau, Katrin
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.01.2020 
5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
27.01.2020 
7. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (004/20S)
Anlagen:
Satzung im Entwurf
Darstellung der Satzungsänderungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Gewährung eines städtischen Zuschusses zum jeweils zu entrichtenden Elternbeitrag bis zum Wirksamwerden der Elternbeitragsfreiheit in Höhe von 15,00 € für die Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Schmalkalden haben sowie für alle anderen Kinder, die im teilstationären Bereich der Kita Aue-Knirpse, Auer Str. 34 aufgenommen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte durch den Stadtrat zum 01.01.2016 um 50 €/Monat. Diese Erhöhung wurde allerdings auf 3 Jahre (2016-2018) aufgeteilt, so dass tatsächlich beginnend 2016 nur um

30 €/Monat und fortfolgend je Jahr um 10 €/Monat erhöht wurde. Im Rahmen einer Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof im Jahr 2018 wurde diese Aufteilung der Gebührenerhöhung auf 3 Jahre aufgrund von Einnahmeverlusten kritisiert und bemängelt. Darüber hinaus wurde von gleicher Behörde empfohlen, die Kita-Gebühren der Stadt Schmalkalden an das durchschnittliche Kostenerstattungsniveau des Landes Thüringen anzupassen.

 

Nicht zuletzt sieht auch die Verwaltung aufgrund jährlich steigender Kosten sowohl im Personal- als auch im Sachkostenbereich und damit stets steigender Erhöhung des Zuschussbedarfes durch die Kommune Handlungsbedarf für eine Anpassung der Kita-Gebühren.

 

Die Berechnung der Mehreinnahmen stellt nur einen groben Überschlag dar. Hierbei wurden die anwesenden Kinder im Monat September 2019 von allen Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden (Kommunale und freie Kitas) zugrunde gelegt und entsprechend der sozialen Staffelung der Beitrag nur für das 1. Kind der Familie mit einer ganztägigen Betreuung berechnet. Weitere Bemessungsgrundlagen entsprechend der sozialen Staffelungen laut Satzung wurden nicht angewendet.

 

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat in der Bescheiderteilung für den Haushaltsplan 2019 darauf hingewiesen, dass eine Bezuschussung zum Elternbeitrag nicht in der Satzung geregelt werden darf, sondern wenn überhaupt nur durch einen separaten Beschluss des Stadtrates möglich ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Mehreinnahmen
in Höhe von: ca. 151.020 €/Haushaltsjahr

HHSt: 46400/46401/46402/46403/

           46407.1100

Wenigerausgaben
in Höhe von: 67.320 €/Haushaltsjahr

HHSt: 46404.7180

           46405.7180

           46406.7180

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung im Entwurf (92 KB)    
Anlage 2 2 Darstellung der Satzungsänderungen (102 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   17.01.2020 09:14:10   Katrin Standau