Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Grundsatzbeschluss der Stadt Schmalkalden zum Thema "Oberzentrum in Südthüringen"  

 
 
35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Erweiterte Sitzung)
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 05.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:07 - 20:03
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 041/24 Grundsatzbeschluss der Stadt Schmalkalden zum Thema "Oberzentrum in Südthüringen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Dehler, Michaela

 

Der Bürgermeister schildert zunächst ausführlich die Hintergründe des Sachverhalts dieser Beschlussvorlage. Im Ergebnis ist es für die Stadt Schmalkalden wichtig, die Hochschule sowie das Katasteramt als Standort mit den aktuellen Standards zu sichern, für die nächsten 10 bis 20 Jahre. Kann keine Einigung unter den betroffenen 6 Städten erzielt werden, verlieren alle, befürchtet Herr Kaminski. Der Status „Oberzentrum“ ist wichtig zur Abgrenzung gleicher Lebensverhältnisse, beispielsweise zum fränkischen Raum. Daher sollten neben den 4 Städten Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof auch die Städte Meiningen und Schmalkalden Teil des Oberzentrums Südthüringen sein, was entsprechend in der Fortschreibung des LEP auszuweisen ist (Oberzentrum bzw. Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums).

 

Frau Dr. Blaschke betritt um 17:39 Uhr den Saal. Es sind weiterhin 7 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.

 

Die entsprechende Stellungnahme muss dem Land bis spätestens 15.03.2024 vorliegen. Daher bittet der Bürgermeister um heutige Beschlussempfehlung, um die Formulierung des Beschlussvorschlags zu bestätigen.

Für Freitag (08.03.2024) ist ein weiterer Gesprächstermin zum Thema „Oberzentrum Südthüringen“ anberaumt. Zur HFA-Sondersitzung am Montag (11.03.2024) kann er zum aktuellen Sachstand berichten. Die Stellungnahme ist anschließend zu versenden, um die Frist 15.03.2024 zu wahren. Der abschließende Beschluss wird im Stadtrat am 18.03.2024 gefasst.

 

Herr Liebaug kann die verschiedenen Positionen verstehen und wird sich heute enthalten, um den Interessen der anderen Städte nicht entgegenzustehen.

 

Herr Danz merkt an, dass es bereits eine Kooperationsvereinbarung gibt, und fragt sich, weshalb die Stadt Schmalkalden nicht den Anspruch erheben sollte, Teil des Oberzentrums zu sein.

 

Herr Abicht führt aus, dass der Wettbewerb zu anderen Oberzentren besteht. Wir stehen am Anfang der Schaffung einer Grundlage zum „Verbinden von Mikrozentren“. Daher hätten sich die Kommunen erst positionieren, dann der Landkreis zustimmen sollen. Die Fraktion AfD kann der heutigen Beschlussempfehlung folgen.

 

Herr Kaiser erinnert daran, dass der Stadtrat einen solchen Grundsatzbeschluss schon gefasst hat, der jetzt nochmal zu bestätigen ist. Seine Fraktion stimmt dem zu.

 

Frau Dr. Blaschke befürwortet den Beschluss, der inhaltlich nicht „zerredet“ werden sollte.

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Der Stadtrat begrüßt den Kabinettsbeschluss der Thüringer Landesregierung vom 18. Januar 2024 zum zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) hinsichtlich der Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums Südthüringen, erweitert um die Städte Meiningen und Schmalkalden. Die Ausweisung eines Oberzentrums in Südthüringen in jedweder Gebietskulisse darf jedoch die Infrastrukturprojekte des Bundes­verkehrswege­plans 2030, wie die B 19, in keinster Weise gefährden.

 

  1. Sollte die Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums diese Planungen ad absurdum führen, so sollte darauf hingewirkt werden, dass der Freistaat Thüringen die wissenschaftlich belegten oberzentralen Teilfunktionen der Städte Meiningen und Schmalkalden festschreibt und diese als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums in der Fortschreibung des LEP ausweist, um deren bestehende Infrastruktur mit Funktionen für das Umland gerecht zu werden.

 

  1.                Der Bürgermeister wird beauftragt, den Prozess weiterhin eng und zielgerichtet zu begleiten.

 

  1.                Die Stadtverwaltung wird insoweit beauftragt, geforderte Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens form- und fristgerecht einzureichen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

-

1

-

-