Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet "Allendestraße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB  

 
 
35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Erweiterte Sitzung)
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 05.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:07 - 20:03
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 027/24 Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet "Allendestraße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar

 

Der Bürgermeister schildert, dass es hier um das innenliegende Außengebiet (ehemalige Mischanlage) geht.

 

Auf Nachfrage von Herrn Liebaug bestätigt Herr Kaminski, dass der B-Plan vorhabenbezogen ist. Die Planungshoheit liegt bei der Stadt. Herr Hilpert ergänzt, dass die Kosten für den B-Plan der Vorhabensträger zahlt.

 

Herr Kaiser stellt fest, dass zu diesem B-Plan bereits in 2022 ein Beschluss gefasst wurde. Wie Herr Hilpert erläutert, handelt es sich in 2022 um den Aufstellungsbeschluss und jetzt um den Auslegungsbeschluss.

Die Gebäudehöhen (ebenfalls von Herrn Kaiser nachgefragt) sind an das Gelände angepasst (4-geschossig nur im oberen Teil).

 

Herr Liebaug hinterfragt die Formulierung, dass Tankstellen dort ausgeschlossen sind. Diese orientiert sich am Gesetzestext, vermutet Herr Kaminski.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Schmalkalden – Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 02.04.202403.05.2024. Über die Auslegung wird öffentlich im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Schmalkalden informiert.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

7

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