Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Grundsatzbeschluss Kommunale Wärmeplanung  

 
 
34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 23.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:04
Raum: Beratungsraum 4
Ort:
BV 004/24 Grundsatzbeschluss Kommunale Wärmeplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:80 Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing Bearbeiter/-in: Handy, Christiane

 

Einleitend erläutert Herr Zimmermann, dass durch die Antragstellung vor dem Jahreswechsel 2023/24 der hohe Fördersatz von 90 % gesichert wurde. Die kommunale Wärmeplanung wird in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister erarbeitet. Der Gesetzgeber sieht vor, dass zunächst eine Bestandsanalyse vorgenommen und anschließend eine Potenzialanalyse durchgeführt wird. Schließlich ist eine Umsetzungsstrategie zu entwickeln, was letztendlich in der kommunalen Wärmeplanung mündet. Laut Gesetzgeber hat die kommunale Wärmeplanung keine rechtliche Bindungswirkung für die privaten Grundstückseigentümer, sondern dient als reine Planungsgrundlage. Diese wird jedoch zu gegebener Zeit für die Fördermittelpolitik entscheidend sein, sodass alternative Wärmequellen dann nicht mehr förderfähig wären.

Der Fördermittelantrag ist gestellt, der Eingang bestätigt. Für die Bescheid-Erteilung ist ein Grundsatzbeschluss vom Stadtrat zu fassen und beim Fördermittelgeber einzureichen.

Die Kosten von 121.400 € als Dienstleistungshonorar wurden in Kooperation (unentgeltlich) mit der WerraEnergie kalkuliert und sind auf die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gesplittet. Die Dienstleistung ist öffentlich, aber nicht EU-weit, auszuschreiben, was nach Vorliegen des Fördermittelbescheids erfolgen kann.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kaiser legt der Erste Beigeordnete dar, dass nach gegenwärtiger Gesetzeslage das Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung, die zu veröffentlichen ist, die Förderung alternativer Wärmeenergien für private Grundstückseigentümer vorerst nicht ausschließt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Fördermittelpolitik mittel- und langfristig darauf umgestellt wird.

 

Herr Kaiser möchte außerdem wissen, ob die Kosten umsonst verauslagt worden wären, wenn der Stadtrat die erarbeitete kommunale Wärmeplanung nicht bestätigt. Herr Zimmermann erläutert, dass die Pflicht zur Erarbeitung besteht und daher ein beschlussfähiges Ergebnis zu forcieren ist. Bis spätestens zum 30.06.2028 muss sich der dann gewählte Stadtrat dazu positionieren und einen Beschluss gefasst haben.

 

Herr Liebaug bittet um eine Information, wenn die Ausschreibung der Dienstleistung veröffentlicht ist. Dies sagt Herr Zimmermann zu.

 

Auf Anfrage von Herrn Jens Hammen teilt der Erste Beigeordnete mit, dass die Ausschreibung deutschlandweit veröffentlicht werden muss.

 


Die Ausschussmitglieder geben folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt beauftragt die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung.

 

  1. Die Leistung eines Eigenanteils i. H. v. 10 % zu dem Förderantrag zur Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung sind durch die Stadt zu leisten. 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

1

-

-

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