Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden sowie Sondernutzungsgebührensatzung  

 
 
27. Sitzung des erweiterten Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 14.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 21:07
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 010/23 Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32 Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Kirchner, Stefanie

 

Der Bürgermeister informiert, dass die Sondernutzung zur gestrigen Sitzung des WiFö-Ausschusses vorberaten wurde. Herr Danz ergänzt, dass der Hinweis auf die Gebührenfreiheit von Parteiveranstaltungen klarstellend aufgenommen wird, ebenso die Möglichkeit, dass der Kulturausschuss bei besonderen Veranstaltungen oder Veranstaltungen ehrenamtlicher Vereine über eine Gebührenbefreiung entscheidet. Damit, so Herr Kaminski, enthält die Satzung die Regelfälle, und der Kulturausschuss entscheidet bei Abweichungen. Bei den Punkten mit „?“ findet der Vorschlag der Verwaltung die Zustimmung.

 

Herr Kaiser hinterfragt, ob es notwendig ist, die Zonen 1 bis 3 komplett aufzuheben, da in kleineren Ortsteilen wie beispielsweise Grumbach künftig die selben Gebühren wie in der Kernstadt anfallen. Frau Kirchner schildert, dass die Zonen zur Vereinheitlichung der Gebühren innerhalb des Stadtgebietes wegfallen. Dies entspricht auch der Handhabung in anderen Kommunen.

 

Außerdem kann Herr Kaiser die Änderungen bei den festgelegten Berechnungszeiträumen pro Tag/Woche/Monat nicht nachvollziehen und bittet darum, dies nochmals zu beraten. Wie Frau Kirchner ausführt, betrifft das hauptsächlich die Berechnung für Baumaßnahmen. Beispielsweise müssen Baufirmen Bauune künftig nicht monatsweise, sondern können diese wochenweise abrechnen.

 

Herr Kaminski fasst die wesentlichen Änderungen zusammen:

-          Vereinheitlichung der Gebühren im Stadtgebiet

-          Angleichung an andere Kommunen

-          die ersten 10 m² vor Geschäften werden gehrenfrei.

 

Der Bürgermeister bittet die Fraktionen um weitere Beratung der Sondernutzung/Sondernutzungsgebühren, um dann zur Stadtratssitzung darüber zu entscheiden.