Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 041/24  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss der Stadt Schmalkalden zum Thema "Oberzentrum in Südthüringen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Dehler, Michaela
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.03.2024 
35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Erweiterte Sitzung) Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
18.03.2024 
40. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (017/24S)

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Stadtrat begrüßt den Kabinettsbeschluss der Thüringer Landesregierung vom 18. Januar 2024 zum zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) hinsichtlich der Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums Südthüringen, erweitert um die Städte Meiningen und Schmalkalden. Die Ausweisung eines Oberzentrums in Südthüringen in jedweder Gebietskulisse darf jedoch die Infrastrukturprojekte des Bundes­verkehrswege­plans 2030, wie die B 19, in keinster Weise gefährden.

 

  1. Sollte die Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums diese Planungen ad absurdum führen, so sollte darauf hingewirkt werden, dass der Freistaat Thüringen die wissenschaftlich belegten oberzentralen Teilfunktionen der Städte Meiningen und Schmalkalden festschreibt und diese als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums in der Fortschreibung des LEP ausweist, um deren bestehende Infrastruktur mit Funktionen für das Umland gerecht zu werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Prozess weiterhin eng und zielgerichtet zu begleiten.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird insoweit beauftragt, geforderte Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens form- und fristgerecht einzureichen.

 


Begründung:

 

Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, das Landesentwicklungsprogramm in weiten Teilen fortzuschreiben und in diesem Zusammenhang eine Neuordnung der zentralen kommunalen Gebietskörperschaften vorzunehmen. Um eine nachhaltige und positive Entwicklung des Planungsraums Südwestthüringen zu gewährleisten und ein negatives Wirtschafts-, Leistungs- und Wohnqualitätsgefälle zum angrenzenden fränkischen Raum und dem Raum nördlich des Rennsteigs zu vermeiden, ist die Einbindung der kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, mit Zella-Mehlis als bisheriges Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums sowie Oberhof als Tourismus- und Sporthauptstadt Thüringens konsequent und sinnvoll. Weitere wichtige zentralörtliche Funktionen, die einem Oberzentrum zuzuordnen sind, sollen weiterhin von Meiningen, beispielsweise mit dem Justizzentrum, dem Staatstheater und der Hochschule für die Polizei, und Schmalkalden, beispielsweise mit der Hochschule Schmalkalden, dem GFE e.V. als wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung, der TGF GmbH als Gründungsinkubator und der Landesbehörde des Katasteramtes, funktionsteilig erfüllt werden.

 

Mit Bekanntmachung des Beteiligungsverfahrens im Thüringer Staatsanzeiger wird nach Ankündigung des TMIL bis zum 15. März den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, sich im Wege von Stellungnahmen zum zweiten Entwurf zur Änderung bzw. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zu äußern. Für die gesamte Region besteht somit die einmalige Chance, durch positives Begleiten dieses Prozesses die erstmalige Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums in Südthüringen sicherzustellen. Für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen, welcher nach Entwurfsplanung der Landesregierung vier kreisangehörige Kommunen in dieses Oberzentrum einbringen soll, ist dieser Prozess als regionalpolitische und wegweisende Zukunftsentscheidung zu deklarieren.

 

Sollte die Entwicklung eines Oberzentrums jedoch wichtige Infrastrukturmaßnahmen des Bundes ad absurdum führen, so muss der Zweite Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen neu gedacht werden. Die Ausweisung eines Oberzentrums im Raum Südthüringen, unabhängig welcher definierten Gebietskulisse, darf die hochwichtigen Straßeninfrastrukturmaßnahmen nicht gefährden.

Dies betrifft aus unserer Sicht insbesondere die Straßenbaumaßnahme A4 – Eisenach – Meiningen – A71 (Bundesstraße 19), welche in unserem Landkreis durch die beiden Infrastrukturprojekte „Ortsumfahrung Wasungen“ und „Ortsumfahrung Meiningen“ im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen wurde. Die Durchführung dieser Straßenbaumaßnahmen ist von überregionaler Bedeutung und ließe, bei Nichtumsetzung, den gesamten Bereich Südwestthüringen infrastrukturell zurückfallen.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 


 

Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister / Erster Beigeordneter

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

06.03.2024

6

-

1

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   12.03.2024 10:51:08   Michaela Dehler